Das Schützenwesen in Bautzen geht vermutlich auf das Ende des 14. Jahrhunderts zurück. In der Broschüre "Das Schützenwesen und die Bürgerwehren im
alten Bautzen" wurde der erste Nachweis über Bürgerpflichten im Verteidigungsfall nach dem Pönfall 1547 erbracht. Um diese Verteidigungspflichten
zu erfüllen, waren monatliche Waffenübungen notwendig. Die ersten vorhandenen Schützenartikel stammen aus dem Jahr 1577, beziehen sich aber noch
auf ältere Artikel.
Die älteren Artikel und Stadtchroniken wurden beim großen Stadtbrand 1634 vernichtet. Überlieferungen berichten allerdings, dass schon um 1500 nach
dem Vogel geschossen wurde. Jährlich einmal wurde eine Schießbleiche am Pfingstsonntag abgehalten. Auf ihr konnten sich alle Bürger der Stadt
belustigen.
Die Entwicklung des Schießens über Bürgerschützen, Stadtsoldaten, Bürgerwehren, freiwilligen Schützenkompanien, Nationalgarde, Bürgergarde,
freiwilliger Schützenwehr, uniformierten Schützenkorps, Freihandschützenverein mit regelmäßigen Pflichtschießen führte auch zur Bildung einer
Spitzkugelkompanie, die am 21. April 1875 unter dem Namen "Schützenverein Bautzen" ins Leben gerufen wurde. Dieser Verein erwarb durch die
Vielseitigkeit seiner schießsportlichen Veranstaltungen und seinem schützenbrüderlichen Geist viele Freunde.
1939 wurden alle Schützenvereinigungen der Stadt Bautzen dem "Deutschen Reichsbund für Leibesübungen" eingegliedert.
Von 1952 bis 1990 war das sportliche Schießen für Jugendliche hauptsächlich nur unter der Mitgliedschaft in der "Gesellschaft für Sport und Technik"
(GST), im Sportverein (SV) Dynamo oder dem "Arbeitersportverein" (ASV) möglich.
Am 30. März 1990 fanden sich einige Schießsportinteressierte in Bautzen und gründeten den "Bautzener Schützenverein 1875" e.V. Der Verein wurde
Mitglied im "Sächsischen Schützenbund" e.V. und im "Landessportbund Sachsen" e.V.
Die Devise "Brauchtum, Hobby, Sport" des "Sächsischen Schützenbundes" ist auch die Grundlage der Arbeit des "Bautzener Schützenvereines 1875" e.V.
Der Verein nimmt an Wettkämpfen bis zur Landesmeisterschaft und sogar Deutschen Meisterschaft teil und konnte auch schon gute Ergebnisse erreichen,
er gibt aber auch waffeninteressierten Bürgern die Möglichkeit, ihrem Hobby zu frönen. Interessierten Nichtmitgliedern wird die Möglichkeit gegeben,
gegen ein geringes Entgelt die Vereinsanlagen mit eigenen oder mit Vereinswaffen zu nutzen.
Der nachfolgende Artikel, geschrieben von Felix Wilhelm im Jahr 1933, bringt einen ersten kurzen Überblick über die Geschichte des Schützenwesen in
Bautzen.
Das Schützenwesen in Bautzen
von
Felix Wilhelm, Bautzen
Artikel in der Zeitschrift „Grenzland Oberlausitz“ Nr. 7, 1933, Seite 200 – 203
Das tausendjährige Bautzen hat außer mittelalterlichen Befestigungswerken und manchem alten Brauchtum noch eines erhalten, was kaum noch in einer
sächsischen und deutschen Stadt besteht, nämlich sein von der Stadtbehörde betreutes und verwaltetes, also städtisches Schützenwesen. Wie dies zu
erklären ist, soll in Nachstehendem dargelegt werden.
Wir wissen, daß in der Zeit, als es noch keine stehenden Heere gab, also im Mittelalter, jeder Bürger verpflichtet war, im Kriegsfalle seine Stadt
mit den Waffen zu verteidigen. Zu diesem Zwecke war in Bautzen die Bürgerschaft nach den vier Stadtvierteln in 4 Gruppen eingeteilt, deren jede
einen bestimmten Teil der Stadtmauern zu besetzen hatte. Jedes Viertel stand unter einem Viertelshauptmann und führte eine besondere Fahne. Die
gesamte städtische Wehrmacht unterstand dem regierenden Bürgermeister. Dieser hielt streng darauf, daß jeder sich im Gebrauch der Armbrust und
Muskete bei den wöchentlichen pflichtmäßigen Schießen im Schützenzwinger übte. Ihre Tatkraft und Kriegstüchtigkeit bewiesen die Bürger, indem sie
die Kaufmannszüge gegen Strauchdiebe und Raubritter schützten, indem sie in Gemeinschaft der Sechsstädte ihre schädlichen Höfe und Burgen brachen,
und den dreitägigen Ansturm der Hussiten auf die Stadt im Jahre 1429 siegreich abschlugen.
Kaiser Ferdinand zerschlug im Jahre 1547 unter dem Vorwande nicht genug bewiesener Untertänigkeit die Wehrmacht der Lausitzer Städte, nahm ihnen
alle ihre Waffen, ihre Landgüter, ihre erworbenen Gerechtsame und was er unter dem Scheine des Rechts an Geldwert irgend erfassen konnte. Pönfall
heißt dieses Ereignis der lausitzischen Geschichte, das sich für die einst blühenden Städte ganz ähnlich auswirkte, wie das Diktat von Versailles
für Deutschland. Bautzen als die Hauptstadt der Lausitz wurde am schwersten betroffen.
Bürgermeister und Ratmannen aber gingen sofort daran, die Bürger von neuem wehrhaft zu machen, „Rüstungen“, das sind Armbrüste mit Zubehör, und
Musketen wurden wieder angeschafft und den Bürgern zum Gebrauch überwiesen. Aber viele Handwerker, mutlos geworden durch die ihnen zugefügten
Verluste, blieben bei den pflichtmäßigen Schießen aus. Andere aber schlossen sich in dem Bewußtsein, „daß eine waffengeübte, wohldisziplinierte
Bürgerschaft sehr vonnöten sei, um bei eindringender Not dem Feinde in tapferer Gegenwehr zu begegnen und sich selbst und die Ihrigen mit göttlichem
Beistande vor feindlichem Überfalle desto männlicher beschützen zu können“, ums Jahr 1550 zu einem freien Verbande zusammen. In den Ratsakten führt
diese Vereinigung die Namen Schützengesellschaft, Schützenbrüderschaft und Freiwillige Schützenkompanie (Ratsakten, Repert. VII 2. f. 5 Bl. 20: f.
10. Bl. 1.: f. 6 Bl. 23.). Dieser Verband bildete nicht eine von der übrigen Bürgerschaft abgesonderte Schützengilde – eine solche hat es in Bautzen
niemals gegeben -, sondern „die gesamte Bürgerschaft bildete gewissermaßen die Schützengilde und genoß in ihrer Gesamtheit alle damit verbundenen
Privilegien und Benefizen“ (Rep. I n. 2. S. 2.).
Die Schützenkompanie unterstellte sich freiwillig dem Magistrate. Dieser erkannte sie als gesetzlich bewaffnete Macht an (Rep. VII. II. e. 5
Bl. 15.), verpflichtete sie zum Schutze der Stadt und suchte ihr Ansehen auf alle Weise zu heben. Dies geschah, indem er ihre Schützenartikel
bestätigte – die von 1577 sind noch vorhanden -, indem er angesehene Bürger zu Schützenältesten einsetzte, indem er 2 Ratsmitglieder zu Pflegern
und Vorgesetzten der Schützenkompanie bestimmte und ihnen das Recht zusprach, bei den Auszügen die Bürgerstadtfahne zu führen, kurz, indem er das
Schützenwesen zu einer städtischen Einrichtung im vollsten Sinne des Wortes erhob (Rep. VII. II. e. 5. Bl. 5 u. folg.).
Auch die jeweiligen Landesfürsten erwiesen den Bürgerschützen wiederholt ihre Huld und begnadeten sie mit wertvollen Rechten.
Nach der Gründung der Freiwilligen Schützenkompanie glaubten viele Handwerker, nunmehr ihrer militärischen Verpflichtung der Stadt gegenüber ledig
zu sein. Aber darin irrten sie sich. Der Stadtrat belegte die mit Geldstrafe, die ausblieben, wenn ihr Stadtviertel an der Reihe war, mit Armbrust
oder Muskete im Zwinger zu schießen. Man nannte diese Zwangsschützen „Harnischschützen“ und bezeichnete die Dienstjahre als „im Harnisch stehen“
(Rep. VII. II. e. 5. 3.). Drei Jahre dauerte für jeden jungen Bürger diese Verpflichtung. Außerdem hatte jede Innung regelmäßig Vertreter zum
Schießen abzuordnen.
Im Jahre 1586 bestimmte der Magistrat in den Schützenartikeln, daß alle ansässigen und unansässigen Bürger bis zu ihrem 60. Jahre aller vier Jahre,
wenn das Viertel, dem sie angehörten, an der Reihe stehe, an dem Schießen um das Königreich (Königsschießen) teilzunehmen und eine Einlage von
12 gr. auf die beiden Königsscheiben zu berichtigen hatten. Auch mußten sie mit der Viertelsfahne am Auszuge teilnehmen (Rep. VII. II. e. 7. Vol.
Bl. 17.) Diese Verpflichtung ist erst 1787 aufgehoben worden.
Die wöchentlichen städtischen Schießen verlegte der Magistrat im Jahre 1722 vom Sonntage auf den Montag – da liegen sie heute noch – und machte
durch Anschlag an der Ratskellertüre den Bürgern seine auf das Schießwesen gefaßten Bestimmungen bekannt. Um die Schießfreudigkeit der Bürger zu
erhöhen, begabte der Stadtrat schon lange vor 1577 die guten Schützen mit Geldpreisen, mit Tuch zur Kleidung (Beingewand), sowie mit reichlichen
Bierspenden und veranstaltete jährlich ein Festschießen auf der Garnbleiche vor dem Gerbertore, die deshalb den Namen Schießbleiche bekam. Hier
stand auch das erste hölzerne Schießhaus. Diese Festschießen wurden zu eigentlichen Volksfesten für die ganze Stadt, für vornehm und gering, alt
und jung, Männer und Frauen. Als die große Wasserflut vom Jahre 1552 das Schießhaus wegschwemmte, verlegte der Stadtrat die Schießen auf den
Schießberg und erbaute dort mit städtischen Mitteln ein Schießhaus. Die Veranstaltung des Königsschießens und Volksfestes, sowie die neue
Örtlichkeit behielt aber den alten Namen „Schießbleiche“ bei. Es wurde sowohl „zu dem Vogel“ mit der Armbrust, als auch mit glatten Röhrchen auf
die weiße Adlerscheibe und die schwarze Zirkelscheibe geschossen. Waren die Festtage vorüber, bewerteten die Schützenältesten sorgsam und getreulich
die einzelnen Schüsse, wiesen die neuen Könige und Marschälle in ihre Würden ein und schmückten sie mit den Kleinodien.
Als 1768 das neue geräumige Schützenhaus auf dem Berge vollendet war, wurde diese Handlung daselbst feierlich in Gegenwart des Consul regens
(Bürgermeister) und der Collegii Magistrali (Ratmannen) und danach feucht und fröhlich vollzogen (Näheres: Das Schützenwesen und die Bürgerwehren
im alten Bautzen von F. Wilhelm.).
Die Art, wie Bautzen das Schießwesen pflegte, fand die Zustimmung der Landesherrn. Kaiser Rudolf II. ließ im Jahre 1578 jedem Scheiben- und
Vogelkönige 10 Taler aus „Unserm oberlausitzischen Einkommen u. Gefällen“ zustellen und befreite sie für das laufende Jahr vor jeder Steuer.
Kurfürst Johann Georg I. schenkte der Stadt aus den Beständen seines Zeughauses 1655 300 Hakenbüchsen, von denen der Rat 12 Stück den Bürgerschützen
überwies, die als „Kurfürstliche Röhrchen“ bis 1826 in Gebrauch waren. Kurfürst Johann Georg II. sicherte 1657 jedem Könige das Brauen eines
steuerfreien Bieres oder den entsprechenden Geldbetrag zu, und schenkte 1664 den Bürgerschützen eine Fahne, die jetzt noch im Schützenauszuge
geführt wird; 1867 ersetzte sie König Johann durch eine prachtvolle neue Bürgerfahne. Beide werden auf dem Rathause aufbewahrt.
Um das städtische Schützenwesen zu fördern, und aus Freude über erlangte Würden, schenkten wohlhabende Bürger, Ratsmitglieder und Schützenälteste
ansehnliche Geldsummen zur Veranstaltung von Stiftsschießen, die die Schützenältesten auf Hausgrundstücken hypothekarisch festlegten.
Von den alten Schützenscheiben, die bei Stifts- und Lustschießen einst beschossen wurden und mit denen die Decke und die Wände des
Schützenhaussaales, der Schützenstube und des Hausflures behangen waren, sind noch eine ganze Anzahl vorhanden, die ältesten von 1687 und 1691,
die andern aus der Zeit von 1714 bis 1726.
Die Scheibenkönige und –marschälle aber bereicherten von Jahr zu Jahr die Gehänge, mit denen die Würdenträger beim jährlichen Schützenauszuge
geschmückt wurden, indem sie kostbare Kleinodien, meist in Silber getriebene Schilder mit Sinnsprüchen, Familienwappen, Handwerkszeichen stifteten,
und die einen hohen Kultur- und Geldwert besitzen. Die ältesten reichen bis 1517 und 1614 zurück.
Während bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts die Bürger zu den Auszügen in ihrer bürgerlichen Kleidung erschienen waren, änderte sich dies, als
1768 Bautzen Standort des kurfürstlichen Infanterie-Regiments von Thile wurde. Die Bürgerschaft fand Wohlgefallen an der schmucken Einheitskleidung,
der straffen Zucht und Ordnung der Soldaten, und der Stadtmajor E. Rietschier unternahm es im Jahre 1787 (Ratsakt. Rep. VII. II. f. e. Bl. 1.),
die Bürgerschützen militärisch zu schulen und zu gliedern. Es fanden sich sofort 120 Bürger, die in Einheitstracht, in 2 Kompanien geteilt, den
Festzug bildeten. Nach seiner Rückkehr in sein verkleinertes Sachsen gestaltete König Friedrich August 1815 das sächsische Militärwesen um und
reihte die Bürgerwehr der Städte als Armee-Reserve in das Heer ein. Sie hieß Bürger-Nationalgarde und trug ähnliche Uniformen wie das Heer
Napoleons I..
Die Bürgergarde ersetzte man 1830, einer demokratischen Grundstimmung folgend, durch die Kommunalgarde. Am 29. November 1830 wurden im ganzen Lande
die städtischen Schützenkorps aufgelöst, ihrer militärischen Befugnisse entkleidet und zu Privatvereinen erklärt. In Bautzen war seit Auflösung der
Bürgergarde eigentlich niemand mehr da, der den Paradeauszug hätte bilden können. Da schlug der Schützenälteste Senator Dr. Joh. Ernst Scheele dem
Stadtrate vor, und der Rat genehmigte den Vorschlag, daß zur Bildung des Festzuges freiwillige Bürger der Nationalgarde in ihrer seitherigen
Kleidung und freiwillige Bürger der Kommunalgarde, jedoch ohne Binden und Kokarden, aufgefordert werden sollten. Es meldeten sich 121 Bürger zur
Teilnahme unter ihren früheren Offizieren. Sie nannten sich Bürger-Ehrengarde und stellten sich unter die städtischen Schützenartikel von 1636,
die der Veränderung Rechnung trugen. Von Jahr zu Jahr aber wurde die Zahl der alten Uniformen immer geringer und demgemäß auch die Zahl der Träger.
Der Auszug schien in Frage gestellt.
Da erließ der Bauherr J. G. Heydemann einen Aufruf an die junge Bürgerschaft, eine Freiwillige Bürgergarde mit einer Jägerkompanie zu bilden. Der
Stadtrat genehmigte mit dem 25. März 1837 das „Generalstatut für die Bürgergarde zu Budissin“ (Rep. VII. II. e. 4. Bl. 56.). Von nun an fand der
Schützenauszug nicht mehr vom Hause des Ober-Schützenältesten, sondern vom Rathause aus statt, wo auch die kurfürstliche Fahne in Empfang genommen
wurde. Die Blaue Bürgergarde und die Grünen Jäger haben bis 1872 bestanden. Dann mußten die Blauen ihre Uniformen ablegen, weil sie der des Militärs
zu sehr ähnelte. Man schritt zur Gründung eines der Bürgergarde ähnlichen Vereins, nämlich des Uniformierten Schützenkorps, das heute als Träger
der Überlieferung des städtischen Schützenwesens anzusehen ist.
Der Stadtrat aber faßte durch das Regulativ vom 7. Februar 1853 und einem Nachtrag vom 29. März 1855 die das städtische Schützenwesen betreffenden
Verhältnisse in den Begriff Schützenanstalt zusammen, und gab mit Zustimmung der Stadtverordneten und Genehmigung des Ministeriums des Innern unter
dem 11. Oktober 1877 das die Schützenanstalt betreffende Grundgesetz. Nach diesem Grundgesetze umfaßt die Schützenanstalt im Gegensatze zu den
bestehenden Schützengesellschaften alle zum Zweck des öffentlichen Schützenwesens bestehenden Anstalten und Einrichtungen einschließlich des diesen
Zwecken dienenden Vermögens und der Stiftungen. Das Schützenvermögen bildet einen vom allgemeinen städtischen Vermögen abgesonderten, besonderen
Zwecken dienenden Teil des Stadtvermögens. Es sind dessen Nutzungen nur für die Zwecke der Schützenanstalt zu verwenden. Die Verwaltung des
Schützenwesens steht unter Oberaufsicht des Stadtrates und unter den durch das Grundgesetz und die Schützenordnung festgesetzten Beschränkungen
dem städtischen Schützenausschusse zu (Rep. VII. II. a. 1. Bl. 2 - 16.).
Die drei Jahrhunderte alte Freiwillige Schützenkompanie, die zuletzt Rundkugelkompanie hieß, ging mit ihrem letzten Schießen am 17. August 1900
infolge der fortgeschrittenen Waffentechnik zur Ruhe. Aber andere freie Vereinigungen pflegen in Bautzen das Schießwesen weiter. Im Jahre 1865
wurde der Freihand-Schützenverein, im Jahre 1875 der Schützenverein ins Leben gerufen, der mit seiner Fahne in schmucker hellgrauer Tracht den
Festauszug zum „Großen Bautzener Bürgerschießen“ ausgestalten hilft, ebenso der Schießverein „Glatte Zwölf“ in dunkelgrauer Schützenjoppe.
Dem Uniformierten Schützenkorps hat sich eine Jungschützenabteilung angegliedert. Der Landwehr-Offiziersklub, die Kleinkaliber- und
Pistolenschützenvereinigungen pflegen den Schießsport auf dem vom Stadtrate 1933 neu erbauten Schießstande.
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