Die Schützenartikel
Die Schützenartikel sind nicht nur diejenigen Urkunden, auf die sich unsere Kenntnis von der Entwicklung des Schützenwesens unserer Stadt im
besonderen gründet, sondern sie sind weit darüber hinaus Kulturdenkmäler, die den Geist getreulich widerspiegeln, der in vergangenen Zeiten in
der Bürgerschaft waltete. Da sie noch niemals veröffentlicht worden sind, möge dies an dieser Stelle geschehen und zwar in der überlieferten
Ausdrucksart. Die Schreibweise der Wörter ist jedoch der Jetztzeit entsprechend abgeändert worden.
Die ältesten Schützenartikel der Stadt sind verlorengegangen; auch die von 1577 und 1583 liegen uns nur in Abschriften vor. Der bedeutendste Chronist
Bautzens, der Kupferschmiedemeister, Schützenälteste und Stadtfeldwebel Karl Friedrich Techell hat sie uns hinterlassen. Die anerkannte
Gewissenhaftigkeit Techells bietet Gewähr für ihre Richtigkeit.
Die Schützenartikel von 1577 nehmen auf die „vor Alters“ ergangenen Bestimmungen in der Weise Bezug, daß sie gleich eingangs einige besonders
hervorgetretene Übelstände abzustellen suchen und dann erst allgemeine, auf das Schießwesen bezügliche Bestimmungen geben.